Wasserschaden in / an einem nicht mehr bewohnten Gebäude mit sehr starken Geruchsbelästigung, welche ein Betreten des Objektes ohne Atemschutz unmöglich macht.
Erkundung / Absuchen des gesamten Hauses unter Atemschutz durch die Feuerwehr.
Weitere Maßnahmen in Abstimmung Polizei, Ordnungsamt und Bauhof.